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Allgemeine Geschäftsbedingungen Inspektionsgutscheine

  • Das Unternehmen FahrSicherung FS GmbH („Unternehmen“) vermittelt Versicherungen an Kunden. Das Unternehmen bietet den Kunden, die über ihn eine Versicherung für ihr bei einem Versicherer abschließen an, bei ihm Gutscheine zu erwerben. Auf diese Gutscheine gewährt das Unternehmen dem Kunden beim Kauf eines Gutscheines aufgrund des Abschlusses der Versicherung einen Rabatt. Der gewährte Rabatt übersteigt einen Betrag von 15,00 € pro Versicherungsvertrag pro Kalenderjahr nicht. Nach Durchführung einer Inspektion kann der Kunde die Inspektionsrechnung gemeinsam mit dem Gutschein bei dem Unternehmen einreichen und erhält den Wert des Gutscheines erstattet.
  • §1 Geltungsbereich der AGB
    Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Unternehmen und dem Kunden über den Kauf eines Wertgutscheines, der im Falle einer Inspektion für das Bike eingelöst werden kann, welches über das Unternehmen
    versichert wurde („Bike“). Nach Abschluss einer Bike-Versicherung für das Bike hat der Kunde die Möglichkeit, zusätzlich einen Wertgutschein zu erwerben. Der Erwerb eines solchen Gutscheins zu einem anderen, insbesondere späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen. Mit Abgabe des Angebotes (§2) erklärt der Kunde sich mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
  • §2 Angebot, Vertragsschluss
    Nach Abschluss der Bike-Versicherung wird der Kunde automatisch auf eine Seite weitergeleitet, auf der er die Möglichkeit hat, einen Gutschein auszuwählen. Auf dieser Seite kann der Kunde einen oder mehrere der angebotenen Gutscheine erwerben. Es werden ausschließlich Gutscheine für das zuvor versicherte Bike angeboten. Das Bike wird auf dem Gutschein automatisch konkret benannt. Die Darstellung der wählbaren Gutscheine stellt noch kein Angebot des Unternehmens dar. Der Kunde kann die gewünschten Gutscheine auswählen. Der Kunde muss den Erwerb nach Auswahl des Gutscheins bestätigen, indem er auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ klickt. Dies stellt ein bindendes Angebot des Kunden über den Kauf der ausgewählten Gutscheine
    dar. Der Kunde erhält im Anschluss daran eine Bestätigungsmail inklusive der Vorabinformation über die Belastung des Kontos. Diese Bestätigungsmail stellt die Annahme des Unternehmens dar. Hiermit gilt der Kaufvertrag als geschlossen. Nach Zahlungseingang wird der Gutschein unverzüglich per E-Mail an den Kunden übermittelt. Der Gutschein ist nur gültig, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.
  • §3 Zahlungsbedingungen & Preise
    Die Preise sind in Euro angegeben und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Versandkosten fallen aufgrund der digitalen Übermittlung nicht an. Als Zahlungsart steht das SEPA-Lastschriftmandat zur Verfügung. Der Kunde erteilt dem Unternehmen ein SEPA-Mandat. Die Zahlung erfolgt per Einzug vom Konto des Kunden. Der Unternehmer und der Kunde sind sich darüber einig, dass die Frist für die Vorabinformation über das Datum der Kontobelastung (Pre-Notification-Frist) auf 2 Tage verkürzt wird. Nach Abschluss der Bestellung wird der Kunde zusammen mit der Bestätigung der Bestellung über die Details bezüglich der Belastung des Kontos informiert. Die Belastung des Kontos erfolgt frühestens nach Ablauf der vereinbarten Pre-Notification-Frist. Der Unternehmer bucht, unter Einhaltung der PreNotification Frist von 2 Tagen ab. Nach Zahlungseingang wird der Gutschein an den Kunden per E-Mail übermittelt. Der Kunde hat ggf. die Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen. Der Gutschein wird nach Zahlungseingang per E-Mail an den Kunden übermittelt.
  • §4 Gutscheinbedingungen
    Der Gutschein kann ausschließlich bei dem Unternehmen und für Inspektionen des, über das Unternehmen versicherten, Bikes eingelöst werden. Für den Fall, dass das Bike bei einem der Kooperationspartner erworben wurde, kann der Gutschein nur für Inspektionen bei diesem Kooperationspartner eingelöst werden. Für den Fall, dass das Bike nicht bei einem der Kooperationspartner erworben wurde, kann der Gutschein für eine Inspektion bei einer Werkstatt der Wahl eingelöst werden. Der Gutschein kann nur für zukünftige Inspektionen eingelöst werden. Für vergangene Inspektionen kann der Gutschein keine Berücksichtigung finden. Entscheidend ist der Tag des Zahlungseingangs.
  • §5 Einlösen des Gutscheins
    Der Gutschein kann nur durch Vorlage des Gutscheins in Verbindung mit der Vorlage einer Inspektionsrechnung eingelöst werden. Die Vorlage kann digital erfolgen. Der Kunde ist nur zur Einlösung von Gutscheinen berechtigt, die vollständig bezahlt sind. Der Kunde reicht nach der Durchführung einer Inspektion die Inspektionsrechnung im Kundenportal unter der Rubrik „Schaden melden“ unter www.fahrsicherung.de ein. Als weiteres Dokument reicht der Kunde den Gutschein ein. Alternativ kann die Rechnung samt dem Gutschein auch per Mail an [email protected] eingereicht werden. Der Betrag des Gutscheins wird sodann auf das Konto des Kunden erstattet. Die Erstattung erfolgt in der Regel binnen 14 Werktagen.
  • §6 Übertragbarkeit
    Der Gutschein kann bei einem Verkauf des Bikes an den Käufer übertragen werden.
  • §7 Widerruf des Versicherungsvertrages
    Der Gutschein darf nur für das Bike genutzt werden, für welche die Bike-Versicherung abgeschlossen wurde. Sofern der Versicherungsvertrag rechtmäßig binnen der Widerrufsfrist wieder aufgelöst wird, verliert der Gutschein seine Gültigkeit rückwirkend. Der Kunde hat den Unternehmer über den Widerruf des Versicherungsvertrages unverzüglich schriftlich zu informieren und auf den Gutschein mittels Gutscheincode zu verweisen. Der geleistete Betrag für den Gutschein wird dem Kunden binnen 14 Tagen nach Kenntnis über die Auflösung des Versicherungsvertrages zurückerstattet.
  • §8 Widerrufsrecht
    Der Kunde, der als Verbraucher handelt, hat ein gesetzliches Widerrufsrecht. Es wird auf die Widerrufsbelehrung sowie auf das Widerrufsformular verwiesen.
  • §9 Datenschutz
    Das Unternehmen erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient. Es wird ausdrücklich auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
  • §10 Schlussbestimmungen
    Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Unternehmens vereinbart, ebenso in Fällen, in denen der Kunde keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden bekannt sind. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gelte dann als Ergänzung der unwirksamen Klausel die gesetzlichen Vorschriften. Das Unternehmen ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und bereit.