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FahrSicherung betreuen lassen

Ihr Betreuungswunsch – einfach, sicher und entlastend

Mit Ihrem Betreuungswunsch erteilen Sie uns die Erlaubnis, Ihre Versicherungen professionell zu verwalten und Sie dauerhaft zu entlasten. So können wir direkt mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren, Auskünfte einholen, Verträge prüfen und optimieren – natürlich immer in Absprache mit Ihnen.

Sie behalten dabei jederzeit die volle Kontrolle. Wir handeln nur in Ihrem Interesse und vertreten Sie gegenüber den Versicherern – schnell, transparent und unabhängig. Ihr Vorteil: Sie haben einen zentralen Ansprechpartner, der sich um alles kümmert.

FAQ

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Was ist eine Maklervollmacht?

Ohne Vollmacht darf der Makler Ihre Versicherungen nicht verwalten oder bei Gesellschaften Auskünfte einholen – sie ist notwendig, damit er Sie umfassend vertreten kann.

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Wozu brauche ich eine Maklervollmacht?

Ohne Vollmacht darf der Makler Ihre Versicherungen nicht verwalten oder bei Gesellschaften Auskünfte einholen – sie ist notwendig, damit er Sie umfassend vertreten kann.

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Welche Aufgaben übernimmt der Makler durch die Vollmacht?

Er prüft bestehende Verträge, vergleicht Angebote, verwaltet Policen, führt Schriftverkehr mit Versicherern und kümmert sich um Änderungen, Kündigungen oder Schadensmeldungen.

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Gilt die Vollmacht nur für bestimmte Versicherungen oder für alle?

In der Regel gilt sie für alle privaten Versicherungsverträge, kann aber auf Wunsch auch auf bestimmte Bereiche beschränkt werden.

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Darf der Makler meine Daten an Dritte weitergeben?

Nur, soweit es zur Vertragserfüllung notwendig ist – z. B. an Versicherer. Darüber hinaus gilt der Datenschutz, und ohne Ihre Einwilligung darf nichts weitergegeben werden.

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Wie ist mein Datenschutz bei Nutzung der Vollmacht gewährleistet?

Makler unterliegen dem Datenschutzgesetz. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nur zweckgebunden verarbeitet.

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Können durch die Vollmacht finanzielle Verpflichtungen für mich entstehen?

Nein, der Makler darf keine Verträge abschließen oder Verpflichtungen eingehen, die zu Zahlungen Ihrerseits führen, ohne dass Sie zustimmen.

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Was passiert mit meinen Verträgen, wenn ich die Vollmacht widerrufe?

Ihre bestehenden Versicherungen bleiben bestehen – Sie verwalten sie danach nur wieder selbst oder mit einem anderen Ansprechpartner.

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Wie läuft die Kündigung oder der Widerruf praktisch ab?

Ein schriftlicher Widerruf per E-Mail oder Post an den Makler reicht aus – er verliert dann sofort seine Vertretungsbefugnis.

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Was passiert mit meinen bestehenden Verträgen durch die Vollmacht?

Sie bleiben unverändert bestehen. Der Makler kann diese aber für Sie verwalten, optimieren oder bei Bedarf Änderungen veranlassen – immer in Absprache mit Ihnen.

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Wer ist mein Ansprechpartner bei Versicherungsfragen – Makler oder Versicherer?

In der Regel Ihr Makler – er übernimmt die Kommunikation mit dem Versicherer für Sie.

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Muss ich meine Versicherer über die Maklervollmacht informieren?

Nein, das übernimmt der Makler für Sie – oft digital über Plattformen oder direkt bei den Versicherern.

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Kostet mich die Maklervollmacht etwas?

Nein, in der Regel ist der Service für Sie kostenlos – der Makler wird durch die Versicherer vergütet, wenn er Verträge vermittelt oder betreut.

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Bin ich verpflichtet, über den Makler neue Verträge abzuschließen?

Nein, Sie sind zu nichts verpflichtet. Sie behalten jederzeit die Entscheidungsfreiheit.