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Rechtsbelehrung

Allgemeines
  • Allgemeines Widerrufsrecht VVG §8: Sie können diesen Antrag jederzeit, spätestens jedoch bis zu 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen.
  • Wichtig: Alle Angaben, insbesondere Angaben zum Vorversicherer und Vorschäden, sind nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und richtig zu beantworten. Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann den Versicherer zu einem Rücktritt oder einer Kündigung berechtigen.
  • Unwahre oder falsche Angaben, insbesondere Nichtbeachtung der Annahmerichtlinien, können zur Kürzung im Schadenfall führen und den Versicherungsschutz gefährden.
  • Sie beauftragen den Versicherungsmakler FahrSicherung FS GmbH Ihre Fahrradversicherung bei der dem Antrag zu Grunde liegenden Versicherungsgesellschaft einzudecken.
  • Sie erklären Ihr Einverständnis, dass Ihre Daten soweit erforderlich, von FahrSicherung FS GmbH, dem Maklerpool blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, 23560 Lübeck, WIFO Wirtschafts- & Fondsanlagenberatung und Versicherungsmakler GmbH, Gewerbering 15, 76287 Rheinstetten, den Versicherungsunternehmen und den beteiligten Rückversicherern zur Dokumentation, Vertragsvermittlung und – pflege, Qualitätssicherung, Abrechnung und Erfüllung versicherungsrechtlicher Vorschriften gespeichert werden, soweit dies erforderlich ist.
  • Die Beratung wurde -soweit nicht abweichend dokumentiert- interaktiv und eigenverantwortlich im Onlineverfahren durchgeführt. Eine umfassende Gesamtbedarfsanalyse erfolgte nicht, kann auf ausdrücklichen – gesondert mitzuteilenden – Wunsch jedoch persönlich durchgeführt werden.
  • Sie verzichten auf die Beratung und die Dokumentation nach § 61 VVG Abs. 1, was sich nachteilig auf Ihre Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadenersatzanspruch nach § 63 VVG geltend zu machen.
  • Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung, -nutzung und -weitergabe stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. In diesem Zusammenhang können Ihre Daten an Versicherer, Rückversicherer und Versicherungsdienstleister weitergegeben und durch diese gespeichert werden, soweit und nur, falls dieses zur Erledigung Ihres Auftrags erforderlich ist.
Belehrung nach §19 Abs. 5 VVG

Belehrung nach §19 Abs. 5 VVG

Belehrung nach § 19 Abs. 5 VVG-E über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht bei Ihren Angaben im Versicherungsantrag

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?

Prinzipiell bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht, dass alle von Ihnen gemachten Angaben, nach denen wir Sie im Online-Dialog gefragt haben, der Wahrheit entsprechen.

Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir im Online-Dialog in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Wenn wir oder das Versicherungsunternehmen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur wahrheitsgemäßen Anzeige (Beantwortung) verpflichtet. Sollten Sie im Online-Dialog nicht alle Möglichkeiten zur korrekten Beantwortung des Risikos gefunden haben oder weitere Anmerkungen/Fragen haben, so nutzen Sie bitte das Feld „Möchten Sie uns oder der Versicherungsgesellschaft noch etwas mitteilen?“ im Abschlussdialog.

Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?

  1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes

Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Versicherer seinen Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleibt er dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand

– weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles

– noch für die Feststellung oder den Umfang seiner Leistungspflicht

ursächlich war. Seine Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.

Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

  1. Kündigung

Kann der Versicherer nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Sein Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.

  1. Vertragsänderung

Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen auf sein Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.

Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird der Versicherer Sie in seiner Mitteilung hinweisen.

  1. Ausübung der Rechte des Versicherers

Der Versicherer kann seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Bei der Ausübung seiner Rechte hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Er kann sich auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.

  1. Vertretung durch eine andere Person

Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Kenntnis und Arglist Ihres Vertreters auch als Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.

FahrSicher - Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG

Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich die Barmenia Versicherung Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Barmenia Versicherung auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Ammerländer Versicherung VVaG

Widerrufsbelehrung
Abschnitt 1
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem
Ihnen
• der Versicherungsschein,
• die Vertragsbestimmungen,
einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen,
diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen,
• diese Belehrung,
• das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
• und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
jeweils in Textform zugegangen sind.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Ammerländer Versicherung VVaG
Bahnhofstr. 8
26655 Westerstede
[email protected]
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen
den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie
zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil
der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem
Fall einbehalten; dabei handelt es sich um den anteiligen Beitrag, der im Antrag ausgewiesen ist.
Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des
Widerrufs, zu erstatten.
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame
Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z.
B. Zinsen) herauszugeben sind.
Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam ausgeübt, so sind Sie
auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden.

Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag auf-
weist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer

Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder ver-
einbart noch verlangt werden.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als
auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ammerländer
seit 1923 Versicherung
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG

Abschnitt 2
Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im
Folgenden im Einzelnen aufgeführt:

Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden

soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehöri-
ge Registernummer;

2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung
zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen
oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung
der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;

4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fällig-
keit der Leistung des Versicherers;

5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die

Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungs-
verträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den

Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;
7. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und

des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebun-
den sein soll;

8. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Aus-
übung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist,

und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des

Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestim-
mungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen

einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
9. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages;

10. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen ein-
schließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen

einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervor-
gehobenen und deutlich gestalteten Form;

11. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen
zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt;
12. das auf den Vertrag anwendbare Recht;

13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Unterabschnitt genannten Vorabinfor-
mationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer

Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
14. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen,
dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
15. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser
Aufsichtsbehörde.

Wichtig: Alle Angaben sind nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und richtig zu
beantworten. Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann den Versicherer zu
einem Rücktritt oder einer Kündigung berechtigen.
Unwahre oder falsche Angaben, insbesondere Nichtbeachtung der Annahmerichtlinien,
können zur Kürzung im Schadenfall führen und den Versicherungsschutz gefährden.
Sie beauftragen den Versicherungsmakler – Thomas Giessmann – FahrSicherung Ihre
Fahrradversicherung wie unten aufgeführt bei der dem Angebot zu Grunde liegenden
Versicherungsgesellschaft einzudecken.
Sie erklären Ihr Einverständnis, dass Ihre Daten soweit erforderlich, von Thomas
Giessmann – FahrSicherung, dem Maklerpool blau direkt GmbH & Co. KG,
Kaninchenborn 31, 23560 Lübeck, den Versicherungsunternehmen und den beteiligten Rückversicherern
zur Dokumentation, Vertragsvermittlung und – pflege, Qualitätssicherung, Abrechnung und
Erfüllung versicherungsrechtlicher Vorschriften gespeichert werden, soweit dies erforderlich
ist.
Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich die Ammerländer Versicherung
VVaG Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich
mein Kreditinstitut an, die von der Ammerländer Versicherung VVaG auf mein Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf
Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht
Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages
verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Die Beratung wurde -soweit nicht abweichend dokumentiert- interaktiv und
eigenverantwortlich im Onlineverfahren durchgeführt. Eine umfassende
Gesamtbedarfsanalyse erfolgte nicht, kann auf ausdrücklichen – gesondert mitzuteilenden –
Wunsch jedoch persönlich durchgeführt werden.
Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung, –
nutzung und -weitergabe stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines
Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder
soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und
kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an
dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. In diesem Zusammenhang
können Ihre Daten an Versicherer, Rückversicherer und Versicherungsdienstleister
weitergegeben und durch diese gespeichert werden, soweit und nur, falls dieses zur
Erledigung Ihres Auftrags erforderlich ist.

assona GmbH

Ich erlaube der assona GmbH (Gläubiger-ID: DE89BER00000108559), Zahlungen gemäß der vereinbarten Zahlweise von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der assona GmbH auf meinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Mandatsreferenznummer entspricht hierbei der Vertragsnummer

asspario Versicherungsdienst AG

Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich den asspario Versicherungsdienst AG, Riegelgrube 5a, 55543 Bad Kreuznach Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem asspario Versicherungsdienst AG, Riegelgrube 5a, 55543 Bad Kreuznach auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

ENRA GmbH

Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich die ‚ENRA GmbH‘ Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ‚ENRA GmbH‘ auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Bikmo GmbH

Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich die Bikmo GmbH Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Bikmo GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

GVO Versicherung

Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich die GVO Versicherung Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der GVO Versicherung auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Häger Versicherung

Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich die Häger Versicherung Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Häger Versicherung auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Medien-Versicherung a.G.

Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich die Medien-Versicherung a.G.

Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Medien-Versicherung a.G. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Waldenburger Versicherung AG

Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich die Waldenburger Versicherung AG, Max-Eyth-Straße 1, 74638 Waldenburg Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Waldenburger Versicherung AG, Max-Eyth-Straße 1, 74638 Waldenburg auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

WERTGARANTIE AG

Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich die ‚WERTGARANTIE AG Breite Straße 8, 30159 Hannover‘ Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ‚WERTGARANTIE AG Breite Straße 8, 30159 Hannover‘ auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Zurich Insurance Group

Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich die Zurich Insurance Group Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Zurich Insurance Group auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.